Täter bleibt Täter

Man kann über vieles diskutieren. Darüber nicht.

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Eine der Neonröhren im Gerichtssaal flackert nervös. Die Stimmung ist spürbar angespannt. Der Richter betritt den Raum, um seine Entscheidung zu verkünden.

„Erheben Sie sich zur Urteilsverkündung.“

Der Anwalt schaut siegessicher zu seinem Mandanten und zwinkert ihm zu.

„Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil. Der Angeklagte wird weggesperrt. Zu seiner eigenen Sicherheit und zur Sicherheit aller. So lange, bis er Einsicht zeigt und aufrichtig bereut.“

Ein Raunen geht durch die anwesenden Zuschauer. Die Journalisten tippen eifrig.

Der Angeklagte donnert seine geballte rechte Faust auf den Tisch. Für alle gut hörbar. Und wird anschließend in Handschellen abgeführt.

Wenige Stunden später erklärt der Richter sein Urteil in einer Fernsehsendung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Wissen Sie. Es verhält sich so. Der Anwalt hatte recht. Seine Frau hat ihn traktiert, provoziert und bis zum Äußersten getrieben. Und es wird auch stimmen, dass die Pandemie der Psyche des Mannes geschadet hat. Ihn förmlich und faktisch verrückt gemacht hat. Doch selbst wenn ich all das berücksichtige und in mein Urteil einfließen lassen, hat kein Mensch der Welt das Recht einen anderen Menschen körperlich zu verletzen. Täter bleibt Täter. Ende. Aus.“

Gerlinde und ihr Mann haben die Sendung soeben angesehen.

„In der Täter-Opfer-Umkehr sind wir Österreicher einsame Klasse“, sagt er.

„Ganz unschuldig ist die Frau aber auch nicht“, sagt sie.

„Ab und zu könnte ich dir eine klatschen.“

Beide lachen.

Glaubt an das Gute im Menschen. Eigentlich Betriebswirt. Hat das ALPENFEUILLETON ursprünglich ins Leben gerufen und alle vier Neustarts selbst miterlebt. Auch in Phase vier aktiv mit dabei und fleißig am Schreiben.

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