Über Bartlängen bei der Polizei

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Der G-20 Gipfel, der Hamburg in einen Ausnahmezustand versetzt. Die Studie über islamische Studie, die innenpolitisch zu Wahlkampfzwecken missbraucht wird. Der Doppelmord in Linz, der einen IS-Hintergrund haben soll. Die Regierungsanhänger, die in Venezuela das Parlament stürmen. Der „Marsch für Gerechtigkeit“, bei dem 10.000 Menschen 400 Kilometer weit von Ankara nach Istanbul marschieren. All das sind News, die heute morgen auf den Online-Newsseiten österreichischer Medien prangten. Nordkorea mit seinen Raketentests, die Konflikte in Syrien und der Ausnahmezustand in Sambia sind dabei noch gar nicht berücksichtigt. Da ich heute Geburtstag habe, verzichte ich auf Zeilen zu einem dieser Themen und konzentriere mich lieber auf eine Nachricht, die es trotz aller Horror-Meldungen in meinen Fokus geschafft hat. Die österreichische Polizei hat ab August neue Richtlinien. Nein, nicht in Sachen Gleichberechtigung, Arbeitszeiten und Co. Es geht um das Erscheinungsbild der Beamten. Endlich, endlich, endlich wurden die Längen von Bärten, Haaren und Fingernägeln konkretisiert und ein für allemal exakt festgelegt. Aber was sagt uns das?
Offenbar viel. Zu allererst lässt sich – und das ist sehr beruhigend – festhalten, dass die Welt noch nicht beim Untergehen ist. Ansonsten würde es eine Haar-, Bart- und Fingernägel-Meldung über die hiesige Polizei wohl nie und nimmer auf die Startseite diverser Medien schaffen. Des Weiteren schenkt uns diese Information eine kleine Portion Gelassenheit und auch etwas Mitgefühl. Wenn wir morgens vor dem Spiegel stehen und darüber rätseln ob dieser Rock fürs Büro zu anzüglich, der Bart zu wild und das Poloshirt zu leger sind, können wir uns gewiss sein, wir sind mit diesem Problem nicht alleine. Der einzige Mist an der Sache. Wir müssen uns die Frage weiterhin selbst beantworten. In diversen Dienststellen dieses Landes wird einem das abgenommen. Darüber hinaus zeigt sich recht deutlich, was heutzutage noch als Tabu gilt und was nicht. Übertriebene Kosmetik: ein No-Go. Haare und Bärte, die beim Aufrechten stehen das Outfit verdecken: no way. Haarfärbungen – auch einzelner Haarpartien – außerhalb des Spektrums der natürlichen Haarfarben : no, no. Fingernägel, die wesentlich über die Fingerkuppen hinausragen: no chance. Sichtbare Hautimplantate, Tunnel im Ohrläppchen und gespaltene Zungen: Never. Sichtbare Tätowierungen, Piercings und Schmuckgegenstände: verboten! Nur Uhren, Verlobungs-, Partner- und Eheringe dürfen an an die Finger beziehungsweise ans Handgelenk.
Richtig spannend wird es aber erst, wenn man über all die Regeln und Verbote hinweg liest und die Passage über den Zeitpunkt des Inkrafttretens genauer beachtet. Laut Gewerkschaft (!) soll die Neureglung, nach harten Verhandlungen, erst am 1. August 2017 in Kraft treten. Ja, unsere Polizei hat eine eigene Gewerkschaft. Und ja, diese Gewerkschaft ist wichtig und richtig. Und ebenfalls ja, sie kümmert sich nicht nur um die Tarifverhandlungen, Überstundenregelungen und Co. sondern eben auch um das Aussehen ihrer Mitglieder. Im gleichen Land werden alte Bewegungen in neue Bewegungen umgetauft und große Reformversprechungen gemacht. Wenn man sich gleichzeitig die harten Bartlängen-Verhandlungen zwischen Polizei und Polizeigewerkschaft vorstellt, kann man daran nicht so wirklich glauben. In einem Land mit solch starren, historisch gewachsenen Strukturen ziehen sich Reformen über Generationen. Aber das hat auch etwas Gutes. Sollte die Welt wirklich einmal untergehen, sind wir als Letzte dran. Alles Gute zum Geburtstag!

Hier geht es zur vorherigen Folge von "Kleingeist und Größenwahn".

Glaubt an das Gute im Menschen. Eigentlich Betriebswirt. Hat das ALPENFEUILLETON ursprünglich ins Leben gerufen und alle vier Neustarts selbst miterlebt. Auch in Phase vier aktiv mit dabei und fleißig am Schreiben.

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